7. Praktika-internship
Ein Praktikum in den USA
Birgit Kämmer, US-Generalkonsulat Leipzig
Internationale Erfahrung ist ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung junger Menschen geworden, sichert sie doch langfristig gesehen die eigenen Karrierechancen. Neben einem Studium in den USA stellen Praktika eine optimale Ergänzung zur akademischen oder beruflichen Ausbildung dar und bieten all das, was heute von jungen Arbeitnehmern erwartet wird: praktische Erfahrung im jeweils angestrebten Berufszweig, gute Englischkenntnisse, einen Einblick in internationale Geschäftspraktiken und nicht zuletzt Offenheit für andere Kulturen.
Allgemeine Hinweise:
Praktika unterliegen gesetzlichen Bestimmungen, deren Einhaltung von Mittlerorganisationen gewährleistet wird. Diese Mittlerorganisationen überprüfen das Praktikumsvorhaben anhand des Trainingsplanes (DS-7002) und vermitteln daraufhin das Visumvordokument (DS-2019). Dafür wird eine Gebühr ab ca. € 500 erhoben, gestaffelt nach der Länge des Aufenthaltes. Studierende und Berufsanfänger (Interns) können ein maximal 12 Monate dauerndes Praktikum absolvieren während Absolventen und junge Berufstätige (Trainees) dies bis zu 18 Monate durchführen können. Stipendien sind über InWent, den DAAD und das Auslandsbafög zu beantragen.
Bevor Sie sich jedoch an eine Mittlerorganisation wenden können, benötigen Sie einen Praktikumgeber.
Die Reihenfolge für ein Praktikum in den USA lautet daher:
1. Selbständige Recherche nach möglichen Praktikumgebern durch persönliche Kontakte, Messebesuche, Nachschlagewerke, Internetdatenbanken und Firmenhomepages
2. Schriftliche Bewerbung beim Praktikumgeber durch cover letter und resumé
3. Zusage des Arbeitgebers
4. Arbeitserlaubnis (DS-2019) und Trainingsplan (DS-7002) durch Mittlerorganisation
5. Beantragung des J-Visums bei den Konsularabteilungen der US-Botschaft (www.us-botschaft.de)
ODER
Teilnahme an einem gebührenpflichtigen Praktikantenprogramm über eine Organisation, die sich um alle Formalitäten kümmert und auch bei der Stellenvermittlung behilflich sein kann.
Austausch–/und Mittlerorganisationen für US-Praktika (eine Auswahl)
▪ www.usa.fh-hannover.de mit nützlichen Tipps rund ums Praktikum
▪ InWent (Internationale Weiterbildung und Entwicklung GmbH) www.inwent.org
▪ CollegeCouncil www.college-council.de
▪ TravelWorks www.travelworks.de
▪ IASTE, AIESEC, ELSA, ZAD u.a. (für Studenten bestimmter Fachrichtungen)
▪ Deutsch-Amerikanische Handelskammer New York www.gaccny.com
▪ AYUSA International www.ayusa.de
▪ Steuben-Schurz-Gesellschaft www.steuben-schurz.org
▪ Interswop www.interswop.de
▪ für Praktika im pädagogischen, sozialen, medizinischen und juristischen Bereich gelten gesonderte Regelungen bzw. gibt es zusätzliche Organisationen
Das Visum für einen Studien-/Praktikumsaufenthalt in den USA
Birgit Kämmer, US-Generalkonsulat Leipzig
Visum – das Visum, die Visa; lat. Sichtvermerk
Ein Visum ist eine Eintragung in den Reisepass durch das Konsulat/die Botschaft des ausländischen Staates für den die Ein- bzw. Durchreise beantragt wird. Die amerikanischen Einreisebestimmungen schreiben u.a. für Praktikanten und Studenten eine Visumspflicht vor. Beantragt wird das Visum in den Konsularabteilungen der US-Botschaft in Berlin und den US-Generalkonsulaten in Frankfurt/Main oder München. Kümmern Sie sich rechtzeitig um alle notwendigen Dokumente, damit Sie Ihren Aufenthalt in den USA ohne Verzögerung beginnen können.
Visakategorien für das Studium/Praktikum
▪ J-Visum: – mit Vordokument DS-2019
- bei Studienaufenthalten im Rahmen eines offiziellen Austauschprogrammes, z.B.
Fulbright Stipendien oder Hochschulpartnerschaften
- bei Praktikumsaufenthalten
- two-year home residency requirement
▪ F-Visum: – mit Vordokument I-20
- bei privat finanzierten Studienaufenthalten
- bei Finanzierung des Studiums aus nicht binationalen Quellen, z.B.
Bafög, deutsche Stiftungen
▪ M-Visum: – für Auszubildende
Die Dokumente für eine Visaantragstellung
▪ ein für die Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes gültiger Reisepass
▪ ausgefülltes Antragsformular DS-160 (www.us-botschaft.de)
▪ Vordokument DS-2019 oder I-20 (wird von Gasthochschule oder Austauschorganisation
ausgestellt)
▪ bei Praktikum ein Training/Internship Placement Plan DS-7002 (vom Praktikumgeber ausgefüllt)
▪ ein aktuelles, den Richtlinien entsprechendes Passfoto (www.us-botschaft.de)
▪ Finanzierungsnachweis
▪ Nachweis der Bindung an das Heimatland (z.B. Rückflugticket, Schreiben der Hochschule bzw.
Immatrikulationsbescheinigung)
▪ Nachweis der bezahlten Visum-Bearbeitungsgebühr
▪ Nachweis der bezahlten SEVIS Gebühr von z.Zt. USD 200 (www.us-botschaft.de)
▪ ein an Sie selbst adressierter, frankierter A4 Rückumschlag
statement des Vorstandes:
Wichtiger Hinweis zu Praktika/ internships in den USA:
aus gegebenem Anlass erinnern wir noch einmal an unsere Informationen bei diversen Vereinsveranstaltungen bzgl. Praktika in den USA.
Die amerikanischen Partner in Lynchburg, VA sind nicht verantwortlich für die Visa- Beschaffung.
Hier ist aus Haftungsgründen jeder Interessent selbst verantwortlich.
Es gibt keine “Hintertürchen”, um sich vor den notwendigen Kosten eines solchen speziellen Visa zu drücken. Für ein Praktikum gibt es nur den offiziellen Weg. Wer glaubt, mit einer normalen Urlaubsregelung (bis 90 Tage Visafrei) ein Praktikum durchführen zu können, kann damit rechnen, eine Dauer- Einreisesperre zu erhalten.
Die amerikanischen Partner sind bemüht, Praktika für die von uns
ausgewählten Mitglieder zu beschaffen. Geeignete Betriebe für solche Praktika zu finden ist mühevoll und erfordert einen grossen Aufwand für die amerikanischen Partner. Alle Formalitäten muss der Interessent selbst klären. Wir halten es für unzumutbar, wenn zu den Amerikanern weitere “Frust”-Mails über die fixierten Regelungen gesandt werden. Wer ein Praktikum absolvieren möchte, muss auch mit finanziellem Aufwand rechnen.
Alle Fragen zu Praktika sind an den Vorstand zu richten, wir können die Wege aufzeigen, die zur Beantragung solch spezieller Visa gegangen werden müssen.
Folgende Austauschorganisationen bieten eine kostenpflichtige Ausstellung des benötigten DS- 2019 Formulars:
Interswop Auslandsaufenthalte
Travelworks
German American Chamber of Commerce Inc.
CIEE
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine völlig wertfreie Auswahl von Organisationen handelt.
Es ist den Interessenten überlassen, selbst weitere potentielle Austauschorganisationen zu recherchieren
Die amerikanischen Partner werden über dieses Rundschreiben ebenfalls informiert!
1. sister city project Lynchburg and Friends of Lynchburg e.V. will ONLY provide German students with personal contact that might lead to an internship.
2. The Candidates, who are chosen by the Council of Friends of Lynchburg e.V., will need to apply for the visa themselves because of liability reasons
3. This is the only way to make sure that neither yours nor our organization can be held responsible for severe punishment because of illegal immigration
4. There is only the official way – no backdoors whatsoever: Tourists do not need a visa; interns require a cost-intensive and time- consuming application process.

